Trotz Länder-Kritik: Finanzministerium plant Bundesgesetz gegen übermäßige Schulden
Archivmeldung vom 21.10.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Bundesfinanzministerium plant ungeachtet der Kritik der Ministerpräsidenten ein Bundesgesetz mit Vorkehrungen gegen übermäßige Staatsschulden.
"Natürlich geht es nur per
Bundesgesetz, wie denn sonst?", sagte die Parlamentarische
Staatssekretärin des Bundesfinanzministeriums, Barbara Hendricks
(SPD) der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Schließlich beruhe der
ganze Finanzausgleich auf Bundesgesetzen. Die Ministerpräsidenten
dagegen hatten bei ihrer Konferenz in Bad Pyrmont eine
bundesgesetzliche Regelung der Länderfinanzen als "schlicht
verfassungswidrig" abgelehnt. Hendricks sagte der Zeitung, das
Verfassungsgericht habe die Schulden-Vorkehrung ausdrücklich beim
Bundes-Gesetzgeber angemahnt. "Und das Gericht wird ja wohl wissen,
was verfassungsrechtlich zwischen Bund und Ländern möglich ist." Ein
entsprechendes Gesetz könne ohnehin nur mit Zustimmung der Länder im
Bundesrat in Kraft treten. Die Staatssekretärin kündigte an, ihr
Ministerium wolle in der Debatte über die Föderalismusreform II
Vorschläge präsentieren, wie übermäßige Verschuldung verhindert
werden könne. Dabei könne man sich Bonus- und Malus-Regelungen
vorstellen. "Das müssen wir gemeinschaftlich erörtern. Die
Finanzautonomie der Länder und des Bundes muss natürlich gewahrt
bleiben", betonte Hendricks.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post