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Rechtsextreme nutzen gezielt Presseausweise

Archivmeldung vom 04.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Presseausweis von 2015
Presseausweis von 2015

Von Benutzer Inforadio - selbst gescannt, CC BY-SA 3.0, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=8451995

Aktivisten des rechtsradikalen Spektrums nutzen vermehrt Presseausweise, um sich Vorteile zu verschaffen. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Innenministerien mehrerer Bundesländer berichten auf Anfrage, dieses Phänomen sei im Prinzip bekannt, vereinzelt spielte es eine Rolle bei Einsätzen.

Die Aktivisten haben oft keinen der bundeseinheitlichen Presseausweise, sondern selbst oder von Kleinstverbänden erstellte Papiere. Aus Niedersachsen heißt es etwa, rechtsextremistische Akteure versuchten, mit solchen Ausweisen Auskünfte von Behörden zu erhalten, um "relevante Informationen und Erkenntnisse für ihre extremistischen Aktivitäten zu gewinnen". Außerdem sei bekannt, dass gezielt "Handlungsanleitungen" für das "Agieren als vermeintliche Pressevertreter verbreitet werden", um sich bei unangemeldeten Versammlungen polizeilichen Maßnahmen zu entziehen.

Das sächsische Innenministerium verweist darauf, dass die rechtsextreme Partei Freie Sachsen gegen Gebühr einen sogenannten "sächsischen Presseausweis für oppositionelle Journalisten" verteilt. Diesen erkennen sächsische Einsatzkräfte allerdings nicht an. Erstmals wurde die Methode in Berlin bekannt: Dort hatte die Polizei den Presseausweis eines "Querdenken"-Aktivisten auf einer Demonstration nicht akzeptiert. In Hessen kam es 2021 vereinzelt zu Anzeigen, weil Presseausweise von Aktivisten der rechten Szene mutmaßlich gefälscht worden waren. Der Großteil der Bundesländer gibt an, ihre Beamten im Umgang mit derlei Dokumenten zu schulen.

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern teilte dagegen mit, es sei "nicht Aufgabe der Polizei, Presseausweise zu prüfen". Theoretisch kann sich jeder als "Presse" bezeichnen, oft werden aber nur die von sechs Verbänden ausgestellten Ausweise anerkannt, darunter der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) oder die Journalisten-Union bei der Gewerkschaft Verdi (DJU).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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