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Arbeitsministerium gibt Prognose zu Bürgergeld-Anpassung ab

Archivmeldung vom 08.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kleingeld, Peanuts (Symbolbild)
Kleingeld, Peanuts (Symbolbild)

Bild: Uli Carthäuser / pixelio.de

Angesichts der Diskussion um die Anpassung des Bürgergeldes im kommenden Jahr hat das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) eine erste Prognose abgegeben.

So solle die Anpassung niedriger ausfallen als in den vergangenen Jahren: "Aufgrund der bisherigen Entwicklung und vor allem der Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise ist absehbar, dass die Höhe der Fortschreibung zum 1. Januar 2025 zumindest deutlich unter den Erhöhungen zum 1. Januar der Jahre 2023 und 2024 liegen wird", zitiert die "Bild" das Ministerium. 

Die Höhe des Regelbedarfs ab 2025 werde im September diesen Jahres feststehen. CDU-Politiker sprechen sich derweil für eine Nullrunde im Jahr 2025 aus. Die Vorsitzende der Mittelstandsunion, Gitta Connemann, sagte derselben Zeitung: "Die außerordentliche Erhöhung von 12 Prozent beim Bürgergeld hat das Lohnabstandsgebot ausgehebelt. Arbeit lohnt sich immer öfter nicht mehr. Fleißige fühlen sich als Dumme." Aus dem Bürgergeld werde ein bedingungsloses Grundeinkommen. "Eine Nullrunde in 2025 würde wieder für mehr Gleichgewicht zwischen hart erarbeitetem Lohn und dem vom Steuerzahler finanzierten Bürgergeld sorgen. Eine Nullrunde wäre gesetzlich leicht umsetzbar." Dafür müsse sich "der Finanzminister aber gegen seine Koalitionspartner durchsetzen", so Connemann. 

Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD) will Stütze-Empfängern vor einer Nullrunde bewahren. Die Debatte über die Anpassung sei "unanständig und unnötig." Engelmeier weiter: "Sparen bei den Ärmsten bleibt der falsche Ansatz: Wir fordern stattdessen eine Stärkung der Einnahmeseite durch die Wiederbelebung der Vermögenssteuer, eine Reform der Erbschaftssteuer und die Abschöpfung von Übergewinnen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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