Viel weniger NetzDG-Beschwerden als erwartet
Archivmeldung vom 16.08.2019
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Freigeschaltet durch André OttMehr als eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz, das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), haben sich viel weniger Internetnutzer wegen ausbleibender Löschungen durch die Betreiber sozialer Netzwerke beschwert, als erwartet.
Bis Anfang August seien beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Formular erst 383 Meldungen eingegangen, teilte die Behörde dem "Handelsblatt" auf Anfrage mit.
Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2018 seien 714 Meldungen eingegangen. Der Gesetzgeber war nach Angaben eines Sprechers des Bundesamtes von rund 25.000 Meldungen und daraus resultierenden 500 Bußgeldverfahren im Jahr ausgegangen. Bei Anhaltspunkten für einen rechtswidrigen Inhalt werden laut BfJ die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. "Hiervon zu unterscheiden sind etwaige Bußgeldverfahren gegen die sozialen Netzwerke nach dem NetzDG. Diese Bußgeldverfahren werden durch das BfJ geführt", sagte der Behördensprecher dem "Handelsblatt".
Gegen Facebook erging zuletzt ein Bußgeldbescheid des Bundesamtes über zwei Millionen Euro. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion mitteilte, habe das Bundesamt wegen NetzDG-Verstößen bisher 31 Bußgeldverfahren gegen Anbieter sozialer Netzwerke eingeleitet. Am 1. Oktober 2017 war das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Online-Plattformen wie Facebook oder Youtube Inhalte, die strafbar sind, binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen. Bei weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Nutzer können sich beim Bundesamt für Justiz beschweren, wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren.
Quelle: dts Nachrichtenagentur