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Zeitung: Zu wenig Personal für Mindestlohnkontrolle

Archivmeldung vom 28.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Generalzolldirektion/Zoll"
Bild: "obs/Generalzolldirektion/Zoll"

Von den zusätzlich geplanten 1600 Stellen beim Zoll zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns in den deutschen Unternehmen sind bislang erst 361, also weniger als ein Viertel besetzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Fragen der Linken-Politikerin Susanne Ferschl hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegen.

Demnach waren in der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am 1. Dezember 2017 insgesamt 6428 Planstellen besetzt. Im Jahr 2016 waren es noch 6067. Der geplante Aufwuchs um 1600 zusätzliche Mindestlohn-Kontrolleure begann nach den Vorgaben der Bundesregierung allerdings auch erst im laufenden Jahr und soll bis 2022 abgeschlossen sein. Die FKS konnte die Zahl der Mindestlohn-Prüfungen im laufenden Jahr zwar deutlich steigern. Von Januar bis November hat die FKS den Angaben der Regierung zufolge insgesamt bereits 49.646 Arbeitgeber überprüft. Im gesamten Vorjahr waren es dagegen erst 40.374, heißt es in der Regierungsantwort. Allerdings wurden auch 2017 bezogen auf die Gesamtzahl der knapp 2,2 Millionen Betriebe mit wenigstens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur rund zwei Prozent der Betriebe kontrolliert. In den elf Monaten bis November 2017 wurden dabei insgesamt 125.422 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 101.074 Strafverfahren, wie aus dem Papier hervorgeht. Damit gab es 2017 bereits fast so viele Ermittlungs- und Strafverfahren wie im gesamten Vorjahr. Die meisten Mindestlohn-Prüfungen wurden 2017 im Baugewerbe sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe durchgeführt. In beiden Branchen kommt auf zehn Prüfungen ein Verfahren wegen Nichtgewährung des Mindestlohns. "Wo kein Kontrolleur, da kein Richter. Mit gerade mal einem Drittel der geplanten zusätzlichen Kontrolleure kann die FKS derzeit jeden Betrieb nur alle 40 Jahre prüfen", sagte Linken-Politikerin Ferschl.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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