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Union will Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Soldaten, die sich in Auslandseinsätzen strafbar machen

Archivmeldung vom 20.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU), hat die Bildung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder die Beauftragung eines besonderen Gerichts in Aussicht gestellt für jene Fälle, in denen sich Soldaten im Auslandseinsatz möglicherweise strafbar machen.

"Es wird eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder eine ausschließlich gerichtliche Zuständigkeit geben, wahrscheinlich beim Landgericht Potsdam - und zwar noch in dieser Legislaturperiode", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Das dient der Beschleunigung und Effizienz, weil sich Gericht und Staatsanwaltschaft dann intensiv mit den Spezifika beschäftigen können." Denkbar sei, dies im 2. Opferrechtsreformgesetz, das derzeit im Parlament verhandelt wird, oder im Strafprozessrecht zu verankern. Ein Sprecher des SPD-geführten Bundesjustizministeriums erklärte dem "Kölner Stadt-Anzeiger" hingegen, es werde "vor der Bundestagswahl keine Änderung" geben. Es bestehe keine Dringlichkeit, weil die Zahl der Fälle "überschaubar" sei und "in der Praxis keine nennenswerten Probleme" aufträten. Im Prinzip sei die gesetzliche Verankerung einer zentralen Zuständigkeit aber denkbar. Hintergrund ist das Ermittlungsverfahren gegen einen Oberfeldwebel aus dem brandenburgischen Storkow, der im August 2008 an einem Checkpoint in Nordafghanistan eine Frau und zwei Kinder erschoss. Zwar entschied die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder jetzt, keine Anklage gegen ihn zu erheben. Allerdings dauerten die Ermittlungen neun Monate. Zudem hatte die zuständige Staatsanwältin keine Erfahrung auf militärischem Gebiet.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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