Krankenkassen bei elektronischer Patientenakte unter Druck
Archivmeldung vom 04.06.2020
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Prüfvorschrift mit 136 Kriterien für die Zulassung von elektronischen Patientenakten erstellt. Das berichtet der Fachdienst "Handelsblatt Inside Digital Health".
Demnach sorgt das Dokument für Aufruhe, weil die Kriterien über bestehende Regelungen hinausgehen: In einer konzertierten Aktion haben sich die gesetzlichen Krankenkassen deshalb an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt. Ein erstes Gespräch mit dem BSI soll allerdings ergebnislos geblieben sein.
Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Kassen ihren Versicherten eine digitale Krankenakte anbieten, sonst werden sie finanziell sanktioniert. Deshalb war im Februar eigentlich vereinbart worden, dass keine Änderungen an den Vorgaben für die Akten mehr gemacht werden.
Die Mehrheit der Kassen befürchtet nun, wegen der BSI-Vorgaben den Zeitplan nicht halten zu können oder die Funktionen der Akte auf ein Minimum reduzieren zu müssen. Wären die Vorschriften vor vier Monaten dagewesen, hätte das zu überhaupt keinem Problem geführt, heißt es aus Teilnehmerkreisen: "Da hat jemand gepennt."
Die Vorgaben des BSI sind nicht komplett neu, nur waren sie bisher keine Vorgabe für die Entwicklung von Patientenakten. Das BSI-Dokument, über welches "Handelsblatt Inside" berichtet, enthält Einschätzungen der Gematik, inwieweit die BSI-Prüfkriterien durch die eigenen Anforderungen schon abgedeckt sind. Demnach werden nur 27 der 136 Kriterien als "redundant" zu den Gematik-Vorgaben eingestuft, die wie erwähnt seit Februar festgelegt sind. Die Gematik, eine mehrheitlich in Bundesbesitz befindliche Gesellschaft, ist neben dem BSI federführend für die Zulassung der Akten verantwortlich.
Quelle: dts Nachrichtenagentur