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Bundesrechnungshof will mehr Kontrollen bei Schulsanierung

Archivmeldung vom 19.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eine Bruchbude (Symbolbild)
Eine Bruchbude (Symbolbild)

Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Der Bundesrechnungshof beklagt mangelnde Erfolgskontrollen des Finanzministeriums bei der Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, mit dem der Bund die Sanierung von Schulen und Infrastruktur in finanzschwachen Städten und Gemeinden unterstützt. "Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes ist das Berichtswesen nicht ausreichend, da es lediglich auf die Programmdurchführung und nicht auf gegebenenfalls erzielte Verbesserungen fokussiert ist", heißt es in einem Prüfbericht, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Dienstagausgaben berichten.

Das Berichtswesen liefe keine Antworten dazu, ob und inwieweit sich die Investitionstätigkeit von finanzschwachen Kommunen verbessert habe, monieren die Rechnungsprüfer. "Auf dieser Grundlage ist es dem Bundesministerium der Finanzen nicht möglich, eine begleitende oder abschließende Erfolgskontrolle durchzuführen", heißt es in dem Prüfbericht. Außerdem stört sich der Rechnungshof an fehlenden Garantien, dass die Mittel des Bundes zusätzlich an betroffenen Kommunen fließen und nicht im Gegenzug Landesmittel gestrichen werden. "Die Zusätzlichkeit der Bundesmittel ist aus Sicht des Bundesrechnungshofes eine – bislang nur ungeschriebene – verfassungsrechtliche Grundvoraussetzung für Finanzhilfen des Bundes an die Länder", klagen die Rechnungsprüfer und fordern eine Änderung des Grundgesetztes.

"Die Bundesregierung beabsichtigt, die Finanzhilfekompetenz des Bundes durch Änderungen des Grundgesetzes – erneut – deutlich zu erweitern. Vor dem Hintergrund damit beabsichtigter weiterer Finanzhilfen des Bundes hält es der Bundesrechnungshof für erforderlich, das Kriterium der Zusätzlichkeit aufgrund seiner besonderen Bedeutung für künftige Finanzhilfen in Artikel 104b Absatz 2 Grundgesetz ausdrücklich verfassungsrechtlich zu verankern", so der Bericht. "Es muss sichergestellt sein, dass Finanzhilfen des Bundes die eigenen Investitionen der Länder ergänzen, nicht ersetzen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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