Polizeigewerkschaft: Rasche Umsetzung von Asylkompromiss möglich
Archivmeldung vom 05.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Chef der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, unterstützt Überlegungen, bestehende Einrichtungen der Bundespolizei für die geplanten sogenannten Transitzentren zu nutzen. Die Nutzung von "ausgelagerten Grenzkontrollräumen" sei "absolut sinnvoll und richtig, damit der nun endlich politisch gefundene Kompromiss auch schnellstmöglich umgesetzt werden kann", sagte Walter dem "Handelsblatt".
Bereits auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 seien die hierzu eigens hergerichteten Liegenschaften in Passau und Rosenheim von der Bundespolizei zum Zwecke der Identitätsfeststellung genutzt worden. Am Münchener Flughafen stehe zudem ein funktionsfähiger Transitbereich mit Unterbringungs- und Büroeinrichtungen zur Verfügung, der bereits zur Durchführung des sogenannten Flughafenverfahrens genutzt werde. "Innerhalb dieser Einrichtungen könnte ab sofort mit der gebotenen Sorgfalt, aber dennoch zeitnah über die Einreise oder die Einreiseverweigerung entschieden werden", sagte Walter. Laut Walter unterstehen Asylsuchende einer dauerhaften Überwachung, um einer möglichen Weiterreise vorzubeugen.
"Da sich die betroffenen Personen während des grenzpolizeilichen Kontrollvorgangs stets unter Aufsicht befinden, werden sie von der Bundespolizei während dieses Zeitraums selbstverständlich an der illegalen Einreise nach Deutschland gehindert", sagte er. Die Einreisekontrolle sei in diesen Fällen also noch nicht abgeschlossen. Dies gelte "völlig unabhängig davon, ob zuvor rein faktisch eine Grenzlinie überschritten wurde", fügte Walter hinzu. Der Polizeigewerkschafter gab allerdings zu bedenken, dass die betreffenden Personen für die polizeiliche Kontrolle nur bis zum Ablauf des darauffolgenden Tages festgehalten werden dürften. Innerhalb von höchstens 48 Stunden müsse daher eine Entscheidung über die Einreisegestattung oder über die Einreiseverweigerung erfolgen. Komme es zu keiner Entscheidung, müssten Schutzsuchende entweder der Asyl-Behörde BAMF zur weiteren Prüfung ihres dann neu en Asylantrages "zugeführt werden oder sie müssten zur Sicherung einer eventuell zu beantragenden Zurückweisungs- oder Zurückschiebungshaft dem Richter vorgeführt werden".
Quelle: dts Nachrichtenagentur