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Bundesjustizministerin: Keine religiösen Symbole im Gerichtssaal

Archivmeldung vom 20.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Religionen verboten: Es könnte sich irgendwer daran stören?!
Religionen verboten: Es könnte sich irgendwer daran stören?!

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat Pläne der niedersächsischen Landesregierung begrüßt, wonach Richter und Staatsanwälte in diesem Bundesland künftig keine religiösen Symbole wie Kreuze oder Kopftücher bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen. "Ein Gericht entscheidet unabhängig von religiösen Einstellungen. Diese Neutralität muss auch nach außen sichtbar werden", sagte Barley der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Das entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch der Deutsche Richterbund (DRB) sprach sich für ein gesetzliches Verbot religiöser Kleidung und Zeichen bei Amtsträgern im Gerichtssaal aus. DRB-Bundegeschäftsführer Sven Rebehn sagte der NOZ: "Die Justiz ist zu strikter Neutralität verpflichtet. Damit sind religiöse Kleidung sowie weltanschauliche, politische und religiöse Zeichen bei Amtsträgern im Gerichtssaal nicht vereinbar. Der Gesetzgeber sollte das durch ausdrückliche Verbote klarstellen." Die Initiative zur Gesetzgebung in Niedersachsen sei deshalb zu begrüßen. Rebehn betonte, es gehe darum, einen Raum zu schaffen, "in dem alle Aufmerksamkeit auf die zu entscheidende Sache gerichtet werden kann"

Die Neutralitätspflicht im Gerichtssaal gilt nach seinen Worten auch für Staatsanwälte, Schöffen, ehrenamtliche Richter und Referendare während der Sitzungsvertretung. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hatte zuvor erklärt, jeder in einem Gerichtssaal müsse den Eindruck haben, dass Richter und Staatsanwalt "frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen" seien. Ein entsprechendes Gesetz werde noch in diesem Jahr vom Kabinett in Hannover beschlossen. Anlass dafür sei der Fall einer muslimischen Referendarin, die auch im Gerichtssaal Kopftuch tragen wollte.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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