Länder beschließen Austauschpflicht für Heizungen
Archivmeldung vom 11.10.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesrat hat strengere Energievorgaben für Heizungen beschlossen. Wie aus der Verordnung zur Energieeinsparung hervorgeht, müssen Heizungskessel spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Das berichtet die Stuttgarter Zeitung.
Die neuen Vorschriften gelten von 2015 an. Betroffen sind damit zunächst die Anlagen, die vor 1985 eingebaut worden sind. Um soziale Härten zu vermeiden, sind Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung zum 1. Februar 2002 schon selbst bewohnten, von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Damit sollen vor allem ältere Menschen vor Modernisierungskosten bewahrt werden.
Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)