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Bundestag beschließt Gute-Kita-Gesetz

Archivmeldung vom 14.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz ist am Freitag im Bundestag verabschiedet worden. Das Parlament nahm das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kita-Betreuung in Deutschland, wie der offizielle Titel lautet, am Freitagmorgen mit den Stimmen der Großen Koalition an.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investiert.

Mit dem Gesetz sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden. Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Finanziert werden können Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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