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Anwaltverein: Bisherige Regeln zu Entschädigung bei Fehlurteilen "inakzeptabel"

Archivmeldung vom 07.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
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Vor der Entscheidung der Justizminister über eine Erhöhung der Entschädigung für Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis saßen, hat der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, die bisherige Rechtslage "inakzeptabel" genannt. "Es muss ein emphatischer Umgang gefunden werden", sagte Schellenberg der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Es könne nicht sein, "dass es die eigene Angelegenheit des Betroffenen ist, die Sache wieder in Ordnung zu bringen". Schellenberg beklagt zudem, dass es keine offizielle Statistik darüber gebe, wie viele Menschen in Deutschland zu Unrecht verurteilt wurden: Das sei "ein Ding der Unmöglichkeit". Es stelle sich nicht nur die Frage: "Was ist ein Tag in Freiheit wert?" Nötig sei auch eine Beweislastumkehr für den Ersatz aufgetretener Schäden. Der Deutsche Anwaltverein fordert ferner Helfer für Justizopfer. Ein Ombudsmann soll demnach Entlassenen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft dienen.

"Der Staat darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen", meint Schellenberg. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes sagte der F.A.Z. dass es wenige Wiederaufnahmeverfahren gebe, spreche aus Sicht des Deutschen Richterbundes dafür, dass von den Richtern und Staatsanwaltschaften die Ausgangsverfahren "sorgfältig und gewissenhaft geführt werden". "Ich kann gut verstehen, dass sich die Betroffenen in dieser Situation oft allein gelassen fühlen", so der Vorsitzende des Richterbundes. "Deshalb muss ihre Betreuung verbessert werden."

Schließlich sollte nach seiner Ansicht "auch über eine maßvolle Erhöhung der Entschädigungssätze gesprochen werden." Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte der F.A.Z.: "Kein System ist unfehlbar, auch nicht die Justiz." Deshalb sei es richtig, "auch ein entsprechendes Entschädigungssystem zu haben". Einer Diskussion über die Erhöhung der Entschädigung für zu Unrecht verurteilte Personen verschließe sie sich nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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