Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Staatliche Corona-Maßnahmen gefährden Trennungskinder

Staatliche Corona-Maßnahmen gefährden Trennungskinder

Archivmeldung vom 23.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Bundesregierung wird ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in Milliarden-EUR-Höhe verabschieden - für Unternehmen, Selbständige und Angestellte. Dabei droht ein wichtiger Teil der Gesellschaft übersehen zu werden: Trennungskinder und ihre unterhaltspflichtigen Eltern.

"Insbesondere Kinder in Trennungsfamilien sind auf den Eingang regelmäßiger Unterhaltszahlungen durch den zweiten Elternteil - zu 90 % von Vätern - angewiesen", stellt Gerd Riedmeier fest, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen Männer und Väter (IG-JMV). "Vielen Vätern drohen nun als Selbständige, Kurzarbeiter oder als Arbeitslose erhebliche Einkommenseinbußen", ergänzt Riedmeier und fordert staatliche Hilfsgelder zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Betroffenen.

Zwar plane die Bundesregierung Erleichterungen wie einen einfacheren Zugang zum Kinderzuschlag. Das helfe jedoch nur verheirateten Familien und getrennt erziehenden Eltern, in deren Haushalte die Trennungskinder gemeldet sind. "Die zweiten Eltern, die zu 100 % die Last des Unterhalts tragen, gehen dabei leer aus", kritisiert Riedmeier.

Für viele Väter bleiben die Aufwendungen für Barunterhalt, Vorhalten eines Kinderzimmers, für die Verpflegung der Kinder an den Umgangswochenenden und in den Ferien sowie für die umgangsbedingten Reisekosten konstant. Bei deutlich reduziertem Einkommen sind sie jedoch nicht mehr in der Lage, diesen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ohne persönliches Verschulden.

Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVSchG) gewährt betreuenden Eltern beim Ausfall von Unterhaltszahlungen Vorschuss. Dadurch bekommt der Haushalt, indem das Kind gemeldet ist, finanzielle Mittel. Diese werden jedoch umgehend dem zweiten Elternteil als Schulden in Rechnung gestellt.

"Das kann nicht die Lösung sein" meint Riedmeier. Einerseits gewähre die Bundesregierung Milliarden-Zuschüsse für die Wirtschaft, um andererseits Väter in eine Schuldenfalle zu treiben, für die sie nicht verantwortlich sind. Die IG-JMV fordert direkte und unbürokratische Subventionen für die unterhaltspflichtigen Väter.

Quelle: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV) (ots)


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte tadler in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige