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Bericht: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen erst ab 22 Uhr geplant

Archivmeldung vom 19.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Union und SPD im Bundestag haben sich offenbar auf Änderungen des geplanten Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Laut eines Berichts der "Welt" sollen Ausgangsbeschränkungen künftig von 22 Uhr bis 5 Uhr in Regionen gelten, in denen der Inzidenzwert 100 drei Tage in Folge überschritten wird.

Von 22 Uhr bis Mitternacht soll es demnach zudem weiterhin möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen. Ab einer Inzidenz von 165 soll Distanzunterricht verpflichtend sein, nicht wie ursprünglich vorgesehen ab einer Inzidenz von 200. Außerdem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, zwei Mal in der Woche ihren Arbeitnehmern ein verpflichtendes Testangebot zur Verfügung zu stellen. Kinder soll es möglich sein, in Gruppen von fünf Personen draußen Sport zu machen.

Anders als bislang vorgesehen soll der Bundestag künftig verpflichtend zustimmen, wenn der Bund im Rahmen einer Bundesverordnung weitere Maßnahmen verhängen will. Die Notbremsen-Regelung soll außerdem automatisch am 30. Juni außer Kraft treten.

"Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen. Das war für uns als SPD-Fraktion in den Verhandlungen ein entscheidender Punkt", sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, der Zeitung. "Hinzu kommt die klare Befristung der Regelung bis zum 30. Juni. Das sorgt für Klarheit. Ebenso, dass man nach Feierabend noch eine Runde Joggen oder um den Block gehen kann. Hier haben wir eine pragmatische Regelung gefunden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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