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Unerfüllter Kinderwunsch: CSU-Fraktion will Behandlungskosten bezuschussen

Archivmeldung vom 09.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: pixelio.de, JMG
Bild: pixelio.de, JMG

Nach dem Willen der CSU sollen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Bayern finanzielle Unterstützung für Kinderwunschbehandlungen bekommen. Dazu soll der Freistaat ein eigenes Förderprogramm auflegen und damit auch die Bundesförderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion für Paare in Bayern zugänglich machen. Den entsprechenden Antrag wird die CSU-Fraktion in den Landtag einbringen.

Aktuell stellt der Bund finanzielle Hilfen für Kinderwunschbehandlungen bereit - allerdings unter dem Vorbehalt, dass das jeweilige Bundesland, in dem ein betroffenes Paar seinen Wohnsitz hat, ein eigenes Landesprogramm zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen auflegt. Für den Freistaat ist dabei mit Kosten von rund 5,8 Millionen Euro pro Jahr zu rechnen. Diese Summe soll ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.

"Die Chance auf ein Wunschkind darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten abhängen. Die Kosten für Kinderwunschbehandlungen stellen vor allem Familien mit kleineren Einkommen vor enorme Schwierigkeiten, da die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nur 50 Prozent der Kosten übernehmen. Deshalb wollen wir die Paare bei der Behandlung künftig bezuschussen", sagt Thomas Huber, der familienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion.

"Eine Kinderwunschbehandlung ist für manche Paare die einzige Chance, ein leibliches Kind zu bekommen. Wir werden Paare mit unerfülltem Kinderwunsch daher künftig bei der Diagnostik und Therapie und somit beim Kinderkriegen finanziell unter die Arme greifen", so Bernhard Seidenath, der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion. "Das ist eine wichtige Leistung, die bei den Familien ankommt. Nach der Änderung des Rechts der Gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2004 ist die Zahl der nach künstlicher Befruchtung geborenen Kinder in Deutschland von 17.000 auf 8.000 zurückgegangen. Wir haben die berechtigte Hoffnung, dass die Zahlen nun wieder steigen werden."

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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