Wolfgang Neskovic: Schäubles Abschusspläne verstoßen gegen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes
Archivmeldung vom 02.01.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlZur von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Grundgesetzänderung, mit der der Abschuss entführter Passagierflugzeuge ermöglicht werden soll, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Wolfgang Neskovic:
Minister Schäubles Plan, das Grundgesetz zu ändern, um entgegen
dem eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Luftsicherheitsgesetz die Tötung unschuldiger Menschen zu
ermöglichen, zeugt von hartnäckiger Ignoranz gegenüber dem höchsten
deutschen Gericht. Vor nicht einmal einem Jahr hat das
Bundesverfassungsgericht den Koalitionären ins Stammbuch geschrieben,
dass es wegen der Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des
Grundgesetzes "schlechterdings undenkbar" sei, Leben gegen Leben
abzuwägen. Daran zu rütteln, verstößt gegen die so genannte
"Ewigkeitsgarantie" des Artikels 79 des Grundgesetzes, wonach
bestimmte Grundprinzipien unserer Verfassung auch durch eine
Grundgesetzänderung nicht eingeschränkt werden dürfen. Hierzu zählt
auch die nach Art. 1 garantierte Menschenwürde. Ihr Schutz kann
deswegen auch mit einer so abenteuerlichen Konstruktion wie Schäubles
"Quasi-Verteidigungsfall" nicht umgangen werden. Mit seinem Entwurf
zeigt Schäuble, dass er Buchstaben und Geist des Grundgesetzes nicht
verstanden hat und offensichtlich auch nicht verstehen will.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.