Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Kreise: Ausgangssperre ab 18 Uhr wird erwogen

Kreise: Ausgangssperre ab 18 Uhr wird erwogen

Archivmeldung vom 19.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
Symbolbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Bundesgesundheitsministerium denken Fachpolitiker und Experten im Zuge der Coronavirus-Epidemie immer konkreter über eine deutschlandweite Ausgangssperre nach. Wie die dts Nachrichtenagentur am Mittwoch aus informierten Kreisen erfahren hat, wurde in einer Krisensitzung bereits erörtert, mit den Bundesländern für den Fall, dass die bisherigen Maßnahmen nicht greifen, einen solchen Schritt zu verabreden.

Anders als in Frankreich oder Italien soll eine Ausgangssperre in Deutschland aber zunächst täglich erst ab 18 Uhr gelten. Eine Bitte um offizielle Stellungnahme vom Mittwochmittag ließ das Gesundheitsministerium bis zum Abend unbeantwortet. Auf das Thema Ausgangssperren und Ausnahmezustand in der Bundespressekonferenz angesprochen, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am frühen Nachmittag: "Ich kann nicht Maßnahmen vorwegnehmen, die möglicherweise in ein, zwei, drei, vier, fünf Wochen notwendig sein werden.

Die Bundesregierung passt der Lage folgend und dem Rat der Experten folgend ihre Maßnahmen immer aktuell an." Unterdessen wurden am Mittwoch auf lokaler Ebene schon Fakten geschaffen: In der Stadt Mitterteich im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth wurde am Mittwoch eine Ausgangssperre bis zum 2. April verhängt und durch Lautsprecherdurchsagen und Handzettel bekannt gemacht - ausdrücklich gutgeheißen von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Der halte diese Maßnahme "für angemessen und richtig", hieß es aus dem Landratsamt.

Ausgenommen von der Ausgangssperre sind Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte "mit Bescheinigung des Arbeitgebers", wie es in der Allgemeinverfügung heißt, sowie Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens, Besuche von Arztpraxen oder Apotheken, der Weg zur Post, Tankstelle, Bankfiliale, Hilfeleistungen für Bedürftige, "Notwendiger Lieferverkehr" und "unabdingbare Versorgungen von Haustieren".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte eiter in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige