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Schön: Erfolgsmodell Elterngeld wird noch flexibler

Archivmeldung vom 26.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nadine Schön (2017)
Nadine Schön (2017)

Bild: Achim Melde / Deutscher Bundestag

Am morgigen Freitag debattiert der Deutsche Bundestag in 1. Lesung die Reform das Elterngeldes. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön: "Das Elterngeld erfreut sich auch 13 Jahre nach seiner Einführung sehr großer Beliebtheit. Das liegt auch daran, dass wir es immer wieder den Wünschen der Eltern anpassen. Das tun wir erneut mit diesem Gesetzentwurf."

Schön weiter: "Eltern erhalten neue Möglichkeiten, den Elterngeldbezug an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Es gehört zum Markenkern der Union, Eltern größtmögliche Flexibilität und Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen. Daher können sie zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus wählen.

Heute wählen Eltern mehrheitlich einen Lebensentwurf, bei dem sich Mutter und Vater die Familien- und die Erwerbspflichten partnerschaftlich teilen. Mit der Reform eröffnen wir ihnen neue Freiräume für die Gestaltung ihrer Arbeitszeit: Während der Partnerschaftsmonate wird der Zeitkorridor der erlaubten Arbeitsstunden auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert. Dadurch sind volle drei Arbeitstage oder volle vier Arbeitstage möglich. Und die feste Bezugsdauer von vier Monaten für die Partnerschaftsbonus-Monate wird aufgehoben. Zukünftig können Eltern wählen, ob sie zwei, drei oder vier Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen wollen. Für Eltern von Frühchen wollen wir die Bezugsdauer des Elterngelds verlängern, um sie in dieser schwierigen Zeit besonders zu unterstützen.

Und noch eine Erleichterung für Eltern haben wir auf den Weg gebracht: die Digitalisierung von Familienleistungen. Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld können bald in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden. Das Pilotprojekt startet noch in diesem Jahr."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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