Meyer (FREIE WÄHLER): Digitalisierung darf nicht an Gerichtspforte Halt machen!
Archivmeldung vom 27.06.2017
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Freigeschaltet durch André OttAnlässlich des morgigen 9. Bayerischen Anwenderforums eGovernment fordert Peter Meyer, Vizepräsident des bayerischen Landtags und Mitglied im Verfassungsausschuss, dass die Digitalisierung der Abläufe auch bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiter vorangetrieben wird: "Die Bedeutung der digitalen Medien nimmt in allen Bereichen rasant zu - sei es in der Wirtschaft, in der Verwaltung oder bei den Bürgerinnen und Bürgern", so Meyer.
Die bayerische Staatsregierung hinke bei der Digitalisierung der Justiz hinterher: "Im Vergleich zu unserem Nachbarland Österreich liegen wir meilenweit zurück. Dort besteht der elektronische Rechtsverkehr bereits seit 1990. Seit 2013 gibt es die Möglichkeit der eKommunikation mit der Justiz sogar für alle", sagt Meyer. Seitdem könnten österreichische Bürgerinnen und Bürger mit einer sogenannten Bürgerkarte oder per Handysignatur Klagen einreichen. Dies müsse den Bürgern in Bayern nun ebenfalls zeitnah ermöglicht werden.
"Außerdem ist es wichtig, dass die elektronische Akte in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr eingeführt wird. Bei der E-Gerichtssaalausstattung müssen zudem die Belange der Anwaltschaft berücksichtigt werden", verlangt Meyer.
Eine ausreichende Anzahl von Steckdosen und ein gesicherter WLAN-Zugang seien ebenso dringend notwendig wie die Ausstattung der Gerichte und Kanzleien mit schnellem Internet, ergänzt Florian Streibl, parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIEN WÄHLER im bayerischen Landtag: "Bayern investiert zu wenig in seine Justiz und liegt im Ländervergleich auf dem drittletzten Platz - das hat eine Studie des Deutschen Anwaltvereins gerade erst wieder festgestellt. Die Staatsregierung muss nun handeln", so Streibl.
Hinweis: Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER finden Sie hier: http://bit.ly/2thWl81
Das Dokument wird voraussichtlich am 13. Juli 2017 im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des bayerischen Landtags beraten.
Quelle: Freie Wähler Landtagsfraktion Bayern (ots)