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CDU und FDP kritisieren Reformvorschläge zu Gleichbehandlungsgesetz

Archivmeldung vom 20.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Schwarz - Gelb / Parteien
Schwarz - Gelb / Parteien

Bild: birgitH / pixelio.de

Rechtsexperten von FDP und CDU kritisieren die Vorschläge der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). "Das Papier von Frau Ataman ist gesellschaftlicher Sprengstoff und sät Verunsicherung allerorten", sagte Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP, der "Bild".

Mit dem Erfordernis einer reinen Glaubhaftmachung "würde das AGG künftig Missbrauch, Falschbeschuldigungen und Erpressungen fördern, statt echten Fällen von Diskriminierung entgegenzuwirken". Der Vorschlag sei "völlig überzogen und würde dem Rechtsfrieden keinen guten Dienst erweisen", kritisiert auch Wolfgang Kubicki (FDP), Vizepräsident des Deutschen Bundestages. "Das Antidiskriminierungsgesetz kennt bereits jetzt Beweiserleichterungen und wenn es hier einer maßvollen Überarbeitung für mehr Praxistauglichkeit bedürfen sollte, wird sich dieser Diskussion niemand verschließen." 

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, das AGG zu evaluieren. Schutzlücken sollten geschlossen, der Rechtsschutz verbessert und der Anwendungsbereich ausgeweitet werden. "Frau Ataman belastet diese Diskussion mit einem solchen unausgegorenen Vorschlag leider schon jetzt", sagte Kubicki. "Man muss darum festhalten: Frau Ataman spricht weder für die Koalition noch für die Bundesregierung. Die Antidiskriminierungsbeauftragte ist auch kein Gesetzgeber, sondern vom Gesetzgeber berufen, ihre gesetzlichen Aufgaben unabhängig wahrzunehmen." Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte der "Bild": "Der Vorschlag von Frau Ataman ist absurd. In unserer Rechtsordnung muss jeder Kläger seinen Anspruch auch nachweisen und nicht nur glaubhaft machen, um vor Gericht zu gewinnen". Ataman wolle "es ausreichen lassen, dass sich Menschen künftig auf bloß gefühlte Diskriminierungen berufen, um für sich einen finanziellen Vorteil herauszuschlagen." Die Union werde den Plan ablehnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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