DIHK sieht hohes Missbrauchspotenzial bei Verbraucher-Sammelklagen
Archivmeldung vom 08.08.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lehnt die Einführung von Verbraucher-Sammelklagen ab. "Unternehmen streben die rasche und rechtssichere Klärung der Rechtslage an. Das garantiert aber keines der bislang diskutierten Modelle kollektiven Rechtsschutzes", sagte der DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke dem "Handelsblatt" mit Blick auf die Pläne des Bundesjustizministeriums für die Einführung einer Musterfeststellungsklage.
Wernicke warnte vor den Nachteilen solcher Klageinstrumente für die Wirtschaft. "Das Erpressungspotenzial bei unberechtigten Klagen ist wegen der hohen Kosten und der öffentlichen Prangerwirkung immens", sagte er. Immer stärker würden daher britische Prozesskosten-Finanzierer und US-Klägerkanzleien gemeinsam nach Deutschland drängen, weil ihnen solche Verfahrensformen neue Geschäftsmodelle ermöglichten.
Um die Entschädigung von Verbrauchern oder auch von geschädigten Unternehmen gehe es dann aber letztlich nicht mehr. "Kollektiver Rechtsschutz, wird er solchen Klägern zur Verfügung gestellt, gefährdet den Rechtsstandort Deutschland", warnte der DIHK-Experte. "Recht ist kein Investitionsobjekt." Gleichwohl räumte Wernicke ein, dass es in Deutschland bei der Kompensation von Streu- und Bagatellschäden "sicher Defizite gibt".
Es sei aber schwierig, sie allgemein zu regeln, weil die Fallkonstellationen sehr vielfältig seien. Der unterstellte "gleiche Sachverhalt" existiere eben häufig nicht. Dies werde auch in anderen Rechtssystemen so gesehen, gab der Jurist zu bedenken. So sei die größte jemals in der EU erhobene Sammelklage in Großbritannien gegen Mastercard über mehrere Milliarden Pfund wegen rechtswidriger Gebühren vergangene Woche zurückgewiesen worden, da die zugrundeliegenden Sachverhalte zu unterschiedlich waren.
Auch die vom Bundesjustizministerium jüngst vorgeschlagene Musterfeststellungsklage biete hierfür keine Lösung, sondern schaffe neue Unsicherheit. "Das Versprechen", so Wernicke, "einer missbräuchlichen Re! chtsverf olgung vorzubeugen, wird nicht erfüllt." Zudem seien die Voraussetzungen des "verjährungshemmenden Eintrags in ein Register durch einen bloßen Klick im Internet" vollkommen unklar.
Der DIHK-Justiziar schlägt deshalb die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Ombudsmannes als unabhängige und neutrale Stelle vor. "Dieser könnte geeignete Verfahren im Masseschäden-Bereich identifizieren und gleichzeitig Missbrauch verhindern", erläuterte er. "Hier wäre auch - wie schon jetzt beim Bundeskartellamt in Kartellfällen - eine mögliche Gewinnabschöpfung richtig verankert." Denn selbstverständlich müssten schuldhaft verursachte Schäden ersetzt und fairer Wettbewerb gesichert werden, sagte der DIHK-Chefjustiziar.
Quelle: dts Nachrichtenagentur