Bundespräsident unterzeichnet Grundgesetzänderung für Finanzpaket

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Das Finanzpaket von Union und SPD für Verteidigung und die Infrastruktur hat auch die letzte Hürde genommen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe am Samstag das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zu Schuldenbremse und Sondervermögen ausgefertigt, teilte das Bundespräsidialamt mit.
Der Bundestag hatte am Dienstag und der Bundesrat am Freitag grünes
Licht für das Paket gegeben. Die Grundgesetzänderungen sehen eine
teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung,
Zivilschutz und Nachrichtendienste sollen ab einer bestimmten Höhe nicht
mehr auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Das gilt auch für
Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten
diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche
Notsituationen.
Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu
einem Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts durch den Haushalt
finanziert werden. Darüber hinausgehende Ausgaben könnten nach der
Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.
Auch
für die Länder sind Lockerungen bei der Schuldenbremse vorgesehen. Gilt
für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von null, dürften sie künftig
zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
aufnehmen.
Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung
eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von
zwölf Jahren vor. Die Gelder sollen ausschließlich für zusätzliche
Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der
Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur