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Auch ein Bahnchef muss das Grundgesetz achten

Archivmeldung vom 04.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Jan Korte 2009 Bild: dielinke_sachsen / de.wikipedia.org
Jan Korte 2009 Bild: dielinke_sachsen / de.wikipedia.org

"Die politisch Verantwortlichen, die schwarz-gelben Regierungen in Bund und Baden-Württemberg, sollten aus den Demokratie- und Transparenzdefiziten auf dem Weg zu Stuttgart 21 lernen. DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, Rüdiger Grube und das Bahnprojekt umgehend zu stoppen, bis Stuttgart 21 durch einen Volksentscheid legitimiert worden ist", kommentiert Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zu den Äußerungen von Bahnchef Rüdiger Grube. Korte weiter:

"Wenn es nach der Deutschen Bahn ginge, hätten etliche tausend Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger die letzten Tage entspannt lächelnd am Bauzaun verbracht. Und in Artikel 8 des Grundgesetzes könnte es heißen: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, sofern Rüdiger Grube dies für gerechtfertigt hält." Die Demonstranten haben sich aber dafür entschieden, für ihre Überzeugung auf die Straße zu gehen. Für keinen, der auf dem Boden des Grundgesetzes steht, sollte dies ein Problem sein."

Quelle: Die Linke. im Bundestag

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