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Regierung offen für Einbeziehung von Häftlingen in Rentenversicherung

Archivmeldung vom 22.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Bundesregierung zeigt sich offen für eine Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung. Das geht aus der Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Markus Kurth hervor, über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

"Generell ist Arbeit im Justizvollzug ein wesentliches Integrationsmittel und Bestandteil des Resozialisierungskonzepts", so das Ministerium. "Die Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung kann dieses Integrations- und Erziehungsmittel ergänzen und aufwerten." So könne etwa der Bedarf an Grundsicherung im Alter gemindert werden. Die Bundesregierung wolle jedoch zunächst die Meinungsbildung der Bundesländer abwarten. Wenn Strafgefangene während der Haft arbeiten, gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für sie nicht. Laut Sozialministerium führt dies dazu, dass "spätestens nach einer Haftdauer von mehr als zwei Jahren" die Voraussetzungen etwa für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr gegeben sind.

Den Angaben zufolge gibt es in zwölf Bundesländern eine Arbeitspflicht für Strafgefangene, unter anderem in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. 2016 lag die Beschäftigungsquote unter den im Schnitt gut 63.000 Strafgefangenen in Deutschland bei knapp 62 Prozent - bei einem durchschnittlichen Verdienst von 12,55 Euro am Tag. Kurth kritisierte die gegenwärtige Praxis. "Wer arbeitet, wird mit einem Verdienst auf Taschengeldniveau und ohne Altersvorsorge abgespeist", sagte der Bundestagsabgeordnete dem RND. Das sei nicht nur ein sozialpolitisches, sondern auch ein innenpolitisches Problem: "Denn durch diese in den Rahmenbedingungen des Strafvollzugs angelegte mangelhafte Anerkennung von Arbeit steigt die Gefahr, dass ehemalige Gefangene wieder straffällig werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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