Neue Regelungen für Lehrer aus Risikogruppen in NRW vom 3. Juni an
Archivmeldung vom 25.05.2020
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Freigeschaltet durch André OttFür nordrhein-westfälische Lehrer aus Risikogruppen treten vom 3. Juni an neue Regelungen in Kraft. Wie aus einem Runderlass des Schulministeriums hervorgeht, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (online) vorliegt, wird für den Einsatz dieser Lehrer im Präsenzunterricht von diesem Datum an das individuelle Gesundheitsrisiko entscheidend sein, nicht mehr die pauschale Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.
Hintergrund sei die geänderte Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI), heißt es in dem Erlass weiter. Die neue Regelung soll demnach vorerst bis zu den Sommerferien gelten.
Zunächst hatte das RKI Lehrer über 60 Jahre und mit bestimmten Vorerkrankungen generell als Risikogruppe definiert. Inzwischen kommt das Institut jedoch zu der Einschätzung, dass jeder Fall individuell beurteilt werden müsse.
Lehrer in NRW, bei denen die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht, können dem Erlass zufolge künftig nur auf Grundlage eines Attests ihres behandelnden Arztes von der Verpflichtung zum Präsenzunterricht einschließlich Pausen- oder Klausuraufsichten befreit werden. Schwangere und stillende Lehrerinnen sind vom 3. Juni an weiterhin auch ohne Attest vom Präsenzunterricht befreit. Für Lehrer mit pflegebedürftigen Angehörigen (mit Pflegegrad) im selben Haushalt gilt laut Erlass ebenfalls eine Attest-Pflicht. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss auch hier das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs für den Pflegebedürftigen im Falle einer Ansteckung hervorgehen. In jedem Fall gelte aber, dass ein Attest Lehrer nicht von der Abnahme mündlicher Prüfungen und anderen dienstlichen Tätigkeiten wie Konferenzen oder Dienstbesprechungen befreie.
Quelle: Rheinische Post (ots)