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Piraten bemängeln Hanf-Gesetzgebung

Archivmeldung vom 03.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: oswaldo / flickr.com (CC BY 2.0) / gute-nachrichten.com.de
Bild: oswaldo / flickr.com (CC BY 2.0) / gute-nachrichten.com.de

Am 30.01. gab die Polizei Lüneburg bekannt, bei einem 16jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades aufgrund des eingeräumten Hanfkonsums am Vortag eine Blutprobe entnommen zu haben. (1)

"Hier zeigt sich die Absurdität der Betäubungsmittelgesetzgebung, die noch lange nicht in der Gegenwart angekommen ist. Gäbe es endlich, wie in einer Vielzahl anderer Staaten (2), die Möglichkeit des legalen Bezugs von Cannabis unter ähnlichen Jugendschutzbestimmungen wie für Alkohol oder Tabakerzeugnisse, wäre die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Jugendliche diesbezüglich hätte straffällig werden können, wesentlich geringer," so Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piraten Niedersachsen. "Denn nach wie vor gibt es, anders als bei Alkohol, keinerlei gesetzliche Höchstwerte für den THC-Gehalt im Blut, sondern nur einen vollkommen aus der Luft gegriffenen gerichtlich festgestellten Wert, der über die Fahrtüchtigkeit entscheidet (3)."

Dem gleichaltrigen Sozius, der ein Tütchen nicht näher definierter Drogen bei sich führte, droht wie dem Fahrer ein Verfahren mit Bezug auf das Betäubungsmittelgesetz und erschwerter Zugang zum Führerschein ab 18.

"Gehen wir mal davon aus, dass es auch Cannabis war. Hat es sich um weniger als sechs Gramm gehandelt, kann dies theoretisch als Eigenbedarf gelten (4), der straffrei bleiben kann. Kann, nicht muss!" bemängelt Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der Piraten Niedersachsen. "Aber diese Grenze ist genauso willkürlich, wie die bei den Blutwerten. Abgesehen davon, dass diese Grenze in anderen Bundesländern höher ist, so macht sie keinerlei Unterschiede beim THC-Gehalt, der die eigentliche Rauschwirkung erzeugt. Nichts desto trotz fordern wir eine Mindesteigenbedarfsgrenze von 30 Gramm (5), um damit einen mehrtägigen Bedarf decken zu können."

(1) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59488/4508171 (2) http://ots.de/NQTSUw (3) http://ots.de/U0J15B (4) http://ots.de/ZpcbRU (5) http://ots.de/h3CSsc

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)


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