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Amthor kritisiert Strafmaß für Flughafen-Blockierer

Archivmeldung vom 25.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Philipp Amthor (2023)
Philipp Amthor (2023)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Innenpolitiker Philipp Amthor (CDU) hat die Bundesregierung für das aus seiner Sicht geringe Strafmaß für Flughafen-Blockierer verantwortlich gemacht. "Es gibt drei Schuldige: SPD, Grüne, FDP", sagte er dem TV-Sender "Welt" am Donnerstag. "Denn die hätten unserem Antrag zustimmen können."

Den Antrag habe man "unmittelbar, nachdem es ja immer mehr dieser Exzess-Taten der Klimakleber gab", vorgelegt. Die Bunderegierung habe mit der abwartenden Haltung schon manche härtere Verurteilung verhindert, mutmaßte Amthor.

"Vor einem Jahr haben wir Verschärfungen des Strafrechts im Deutschen Bundestag abstimmungsreif präsentiert. Diese Anträge wurden abgelehnt und stattdessen hat sich die Ampel für einen Modus entschieden, der insgesamt ihre Innen- und Sicherheitspolitik gut beschreibt, nämlich einfach ein Durchlavieren, Nichtstun, Zerreden", kritisierte der CDU-Politiker.

"Wenn die Union regiert hätte, dann hätte es diese Strafrechtsverschärfung schon längst gegeben. Und ich sage, dann hätte es vielleicht auch schon manche härtere Verurteilung gegeben gegen diese Klimakleber, gegen diese Chaoten, die die öffentliche Sicherheit und den Verkehr in Deutschland gefährden", so Amthor.

Die Bundesregierung plant derzeit, das Luftsicherheitsgesetz so zu ändern, dass bis zu zwei Jahre Gefängnisstrafe für das "vorsätzliche, unberechtigte Eindringen unter anderem auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens" drohen. Bereits jetzt können die Aktivisten wegen Hausfriedensbruch, Störung des öffentlichen Verkehrs und Sachbeschädigung belangt werden. Richter beurteilten die umstrittenen Aktionen der Aktivisten sehr unterschiedlich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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