Krankenkassen müssen Hebammen mit wenigen Geburten einen Zuschlag zahlen
Archivmeldung vom 05.06.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie gesetzlichen Krankenkassen müssen ab dem 1. Juli freiberuflichen Hebammen mit wenigen Geburten einen Zuschlag zahlen. Profitieren werden insbesondere Hebammen, die Hausgeburten und Geburten in Geburtshäusern begleiten sowie jene, die im ländlichen Raum arbeiten oder nur in Teilzeit. Einen entsprechenden Beschluss fasste am Mittwoch der Gesundheitsausschuss im Bundestag. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) begrüßte die Einigung: "Mit dem Sicherstellungszuschlag wird dauerhaft gewährleistet, dass auch Hebammen, die wenige Geburten betreuen, ihre Haftpflichtprämien finanzieren können", sagte Gröhe der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".
Zugleich soll die Qualität der Hebammen-Arbeit besser sicher gestellt werden als bislang. "Dazu werden zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden Qualitätsstandards vereinbart", sagte Gröhe. Hintergrund der finanziellen Hilfen für die Hebammen sind die stark gestiegenen Versicherungsprämien, die insbesondere Hebammen mit wenigen Geburten kaum noch zahlen können.
Quelle: Rheinische Post (ots)