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Kramp-Karrenbauer schließt Paritätsgesetz nicht aus

Archivmeldung vom 06.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Annegret Kramp-Karrenbauer (2018)
Annegret Kramp-Karrenbauer (2018)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Annegret Kramp-Karrenbauer, Kandidatin für den CDU-Bundesvorsitz, schließt eine Zustimmung zu einem Paritätsgesetz nicht aus. Angesprochen auf den Vorschlag aus dem linken Parteienspektrum, Wahlkreise per Gesetz dazu zu zwingen, Frauen zu nominieren, sagte die Generalsekretärin der "Welt".

Kramp-Karrenbauer weiter: "Wer immer in meiner Partei glaubt, dass das Thema nicht so wichtig ist, der wird erleben, dass das Thema am Ende politisch gelöst wird. Dann wird die Debatte über Wahlrechtsänderungen anstehen." Eine Zustimmung der CDU dazu sei möglich: "Als Ultima Ratio schließe ich das nicht aus." Kramp-Karrenbauer würde aber eine Lösung bevorzugen, die ohne Gesetzesänderung auskommt: "Meine Position ist da ganz klar: Erst einmal ist es Aufgabe der Parteien selbst, das Problem zu lösen. Wenn wir kein authentisches Angebot an Frauen machen, sowohl programmatisch als auch personell, dann werden wir von Frauen nicht gewählt."

Hintergrund ist, dass der Frauenanteil im Deutschen Bund estag zuletzt sank. Die Quotenregelungen der einzelnen Parteien greifen nicht, wenn die Abgeordneten nicht durch die Landesliste ins Parlament einziehen, sondern direkt im Wahlkreis gewählt werden. Ob der Gesetzgeber tatsächlich den lokalen Parteigremien vorschreiben darf, in bestimmten Wahlkreisen nur Frauen aufzustellen, gilt mit Blick auf das Grundgesetz als umstritten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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