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Bundesgerichtshof erklärt Urteil gegen Tauss für rechtskräftig

Archivmeldung vom 31.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss wegen Besitzes von Kinderpornografie ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) am Dienstag mit. Tauss war Ende Mai vom Landgericht Karlsruhe wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.

Der BGH verwarf die eingereichte Revision nun als "offensichtlich unbegründet". Nach dem Urteil hatte Tauss seine neue politische Heimat, die Piratenpartei, verlassen. Der 56-jährige Politiker hatte stets behauptet, er habe sich die Dateien und Kontakte zur Szene beschafft, um auf eigene Initiative hin einen Kinderpornoring zu zerschlagen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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