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DIW schlägt schärfere Transparenzpflichten für die Umwelthilfe vor

Archivmeldung vom 17.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Im Streit um die Gemeinnützigkeit der vielerorts mit Klagen auf Dieselfahrverbote erfolgreichen Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schärfere gesetzliche Vorgaben ins Spiel gebracht. "Finanzbehörden oder Gerichte können und wollen nicht im Detail beurteilen, ob gemeinnützige Organisationen ihre Ziele angemessen verfolgen und welche Interessen sie dabei bedienen", sagte der Steuerexperte des DIW, Stefan Bach, dem "Handelsblatt".

Bach weiter: "Um den Einfluss von finanzstarken Spendern und Sponsoren offenzulegen, sind verschärfte Transparenzpflichten in Anlehnung an das Parteiengesetz sinnvoll." Zudem könnte aus Sicht Bachs die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden stärker begrenzt werden. Eine solche Regelung würde dann wohl generell für Nichtregierungsorganisationen wie die DUH gelten.

Hintergrund ist die Finanzierung der Umwelthilfe. Der Verein erhält laut seinem zuletzt veröffentlichten Jahresbericht knapp 4,3 Millionen Euro und damit mehr als die Hälfte seiner Gesamteinnahmen von Spendern, Sponsorpartnern und durch Projektzuschüsse. Doch viele Spender bleiben anonym. Parteien hingegen müssen über ihre Finanzierung Rechenschaft ablegen. Nach dem Parteiengesetz müssen sie Spenden ab 10.000 Euro melden und die Namen der Spender veröffentlichen, Vereine hingegen nicht. Erhalten Parteien Zuwendungen von über 50.000 Euro müssen sie diese sofort dem Bundestagspräsidenten melden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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