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Rechnungshof will Nebenjobs im Kanzleramt prüfen

Archivmeldung vom 25.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundeskanzleramt  Bild: ExtremNews
Bundeskanzleramt Bild: ExtremNews

Der Bundesrechnungshof hat angekündigt, die Nebentätigkeit enger Vertrauter von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Kanzleramt für den CDU-Wahlkampf prüfen zu lassen. In einem Antwortschreiben des Rechnungshofpräsidenten Kay Scheller an die SPD-Abgeordneten Johannes Kahrs und Carsten Schneider heißt es:

"Gerne habe ich Ihre Anregungen aufgegriffen und die zuständigen Prüfungsgebiete gebeten, eine übergreifende Prüfung in ihre Arbeitsplanung aufzunehmen, die auch das Bundeskanzleramt umfassen würde." In dem Brief, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt, heißt es weiter: "Diese könnte sich auch auf zurückliegende Wahljahre beziehen." Scheller fügte hinzu, dass der Bundesrechnungshof seit vielen Jahren regelmäßig Nebentätigkeiten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst prüfe.

Seit dem Jahr 2010 habe er zahlreiche Prüfungen zu diesem Thema abgeschlossen. "Prüfungserkenntnisse zum Bundeskanzleramt liegen ihm zu dieser Frage nicht vor", schreibt der Präsident. Den weiteren Vorwurf, dass Räume der Konrad-Adenauer-Stiftung für CDU-Wahlkampfplanungen unentgeltlich genutzt worden seien, hat der Rechnungshof nicht explizit geprüft. Dennoch erklärt Scheller allgemein dazu: "Zur Nutzung von Räumlichkeiten der politischen Stiftungen gilt grundsätzlich, dass eine unentgeltliche Nutzung für Parteizwecke unzulässig wäre."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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