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Gelder für Bahn und Bus nicht streichen, sondern sinnvoll einsetzen

Archivmeldung vom 23.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zum Milliardenpoker um die Regionalisierungsgelder erklärt Dorothée Menzner, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Die Regierungsvertreter rechnen bis 2009, die Vertreter der Schiene bis 2010. Da liegt es auf der Hand, dass die Rechenergebnisse stark voneinander abweichen. Fakt bleibt: Die Bundesregierung will die Regionalisierungsmittel kürzen - um 2,3 von 29,3 Milliarden bis 2009 (7,9%) oder um 3,3 von 36,9 Milliarden bis 2010 (9,1%).

Bei allem Gefeilsche um Gelder und Zahlen sollte nicht übersehen werden: Die Bahn ist nirgends erfolgreicher als im Nahverkehr. Seit 1994 konnte die Schiene ihre Fahrgastzahlen um rund ein Drittel steigern. Wenn jetzt hier die Axt angelegt werden soll, ist das ökologisch unsinnig und schränkt viele Menschen erheblich in ihrer Mobilität ein.

Dass Akteure des Schienennahverkehrs in Panik geraten, hat seine Gründe. Die Bundesregierung hat mit ihrem Kabinettsentwurf nicht nur Gelder gestrichen, sondern dem Regionalisierungsgesetz auch sämtliche Gestaltungskomponenten genommen. Die Parlamente müssen diesem Streichkonzert jetzt Handlungsbereitschaft entgegensetzen. Es gibt hinreichend Finanzen und Möglichkeiten, die Bahn weiter zu entwickeln.

DIE LINKE wird die Kürzung der Regionalisierungsmittel nicht akzeptieren und konstruktive Änderungsanträge in den Bundestag einbringen. Besonders wichtig ist: Trassengelder, die für Zugfahrten innerhalb eines regionalen Schienennetzes aus Regionalisierungsmitteln des Bundes bezahlt werden, müssen auch für die Instandhaltung des betreffenden regionalen Schienenetzes eingesetzt werden. Die Milliarden, die auch weiterhin in den Eisenbahn-Nahverkehr fließen werden, dürfen nicht versickern. Sie sind im Sinne der Gemeinwohlverpflichtung des Artikels 87 e des Grundgesetzes einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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