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Grüne verzichten auf Obergrenze für Gewinnausschüttung von Kliniken

Archivmeldung vom 27.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Grünen wollen die Gewinnausschüttung von privaten Krankenhäusern und Pflegeheimen nun doch nicht gesetzlich beschränken. Dies geht aus dem überarbeiteten Entwurf für ein Grundsatzprogramm hervor, über den "Zeit-Online" berichtet. Im ersten Entwurf war dies noch vorgesehen.

In der neuen Fassung heißt es nun lediglich: "Klare politische Vorgaben zur Personalbemessung, Behandlungs- und Versorgungsqualität sollen sicherstellen, dass alle Träger gleichermaßen zum Nutzen der Patienten handeln. Dadurch werden Gewinnausschüttungen von Kliniken beschränkt."

Die Neufassung des Entwurfs, die das Ergebnis von Diskussionen innerhalb der Partei und mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ist, enthält auch eine Reihe anderer Änderungen: Nachgebessert hat man etwa beim Thema Hartz IV. Dort wird nun ausdrücklich festgestellt, dass die geplante sogenannte Garantiesicherung "Hartz IV überwinden" und vor "Armut schützen" solle. In der Wirtschaftspolitik betonten die Grünen stärker die Bedeutung des Handwerks: Versprochen wird, diesen Bereich durch "faire Wettbewerbsbedingungen" zu unterstützen und "in strukturschwachen Regionen zu erhalten".

Hinzugekommen ist auch ein Absatz zu Kryptowährungen. "Digitale Zahlungen, Kryptowährungen und die Personen hinter den Accounts müssen nachvollziehbar sein", heißt es in dem überarbeiteten Entwurf. Auf diese Weise solle ein Beitrag zur Bekämpfung von "Verbrechen wie Geldwäsche, der Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Steuerhinterziehung und Terror-Finanzierung" geleistet werden. Der neue Entwurf ist deutlich länger als der alte: Statt 383 gibt es nun 401 Abschnitte, berichtet "Zeit-Online". Nach der Überarbeitung des Entwurfs startet nun das formelle Antragsverfahren, bei dem Änderungsanträge aus der Partei eingebracht werden können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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