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Bundeswehrverband: Einsatz der Truppe im Inland muss Ausnahme bleiben

Archivmeldung vom 27.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dirk Vorderstraße, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Dirk Vorderstraße, on Flickr CC BY-SA 2.0

Für den Bundeswehrverband ist ein Einsatz der Truppe nach Terroranschlägen im Inland nur als Ausnahme denkbar. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Hauptmann Andreas Steinmetz: "Wir sind für eine Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, wie es das Grundgesetz vorsieht. Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei."

Nur bei Großlagen, die ohne die Hilfe der Streitkräfte nicht beherrschbar seien, stehe es außer Frage, dass die Bundeswehr auf Bitte der Länder zum Einsatz kommen könne. "Natürlich immer im Rahmen des Grundgesetzes", betonte Steinmetz. Steinmetz wies auf mögliche Probleme in der Praxis hin: "Solche Situationen müssen dringend geübt werden, insbesondere mit Blick auf die Schnittstellen der Bundes- und Landesbehörden." Dazu gehöre beispielsweise, die Kommunikationsmittel auf den neusten Stand der Technik zu bringen, "damit Bundeswehr und Polizei abhörsicher miteinander kommunizieren können".

Union und SPD in Berlin streiten nach den jüngsten Anschlägen erneut über einen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Für eine Änderung des Grundgesetzes zeichnet sich derzeit keine parlamentarische Mehrheit ab, die SPD lehnt diese strikt ab. Das jüngst veröffentlichte Weißbuch der Bundeswehr stellt aber klar, dass die Bundesregierung den Einsatz von Soldaten bei terroristischen Großlagen für verfassungskonform hält.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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