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Totale Werbeverbote sind tiefer Einschnitt in die Freiheit

Archivmeldung vom 20.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Julien Christ / pixelio.de
Bild: Julien Christ / pixelio.de

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) erachtet totale Werbeverbote legaler Produkte gegenüber Erwachsenen als tiefen Einschnitt in den Freiheitsgedanken unserer Gesellschaft: "Es ist paradox - Politiker neigen zu Verboten, wenn sie etwas vermeintlich Positives bewirken wollen. Aber Verbote statt Aufklärung und Wahlfreiheit sind der falsche Weg", erklärt BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff mit Blick auf das Werbeverbot für Tabakprodukte in Kinos und auf Plakaten, das heute im Kabinett beschlossen wurde.

Ein vollständiges Verbot der Information und Werbung für rechtmäßige Produkte widerspricht nicht nur dem Grundgesetz, wonach Meinungsfreiheit und Freiheit der Werbung geschützt sind, sondern es steht auch im Gegensatz zu dem Bild des aufgeklärten Verbrauchers, der sich eigenständig für oder gegen etwas entscheiden kann. "Eine Entscheidung können Konsumenten aber nur treffen, wenn es eine Grundlage gibt. Diese wird mit einem totalen Werbeverbot genommen", erläutert Minhoff. Werbung und Verbraucherinformation sind unverzichtbare Elemente des Wettbewerbs einer funktionierenden Marktwirtschaft. Wird aktiv in den Wettbewerb eingegriffen und dieser eingeschränkt, so wird auch automatisch die Produktvielfalt beschnitten. "Die Regierung versucht in diesem Fall beim Tabak ein Exempel zu statuieren. Aber die Politik als 'großer Bruder' gehört in die Literatur, nicht in die Realität", konstatiert Minhoff.

Quelle: BLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (ots)

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