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Bundestag in Sachen Sommerzeit machtlos

Archivmeldung vom 12.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Maik Schwertle / pixelio.de
Bild: Maik Schwertle / pixelio.de

Die in Deutschland umstrittene Sommerzeit kann nur auf Initiative der EU-Kommission wieder abgeschafft oder geändert werden. Das geht nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" aus einem 212 Seiten dicken Gutachten des "Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag" (TAB) zur "Bilanz der Sommerzeit" hervor.

Darin finden die vom Parlament beauftragten Wissenschaftler "keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Anwendung der Sommerzeit ernsthafte positive oder negative energetische, wirtschaftliche oder gesundheitliche Effekte nach sich zieht".

Die Entscheidung, ob die geltende Zeitumstellung beibehalten, geändert oder abgeschafft werden soll, liege gemäß der Richtlinie 2000/84/EG allein "im Ermessen der EU-Kommission". Anders als von der Kommission 2007 festgestellt, gibt es laut Bundestagsbilanz "neue Erkenntnisse, dass der Anpassungsprozess selbst binnen vier Wochen nach der Umstellung möglicherweise nur unvollständig (bzw. je nach individuellen Merkmalen gar nicht) gelingt".

Die "auftretenden Effekte einer singulären Zeitumstellung" dürften aber im Vergleich zu den Belastungen von Millionen Schichtarbeitern allein in Deutschland "nach bisheriger vorläufiger Studien- und Erkenntnislage eher vernachlässigbar sein", schreiben die Gutachter.

Die Bundestags-Wissenschaftler fanden auch keinen Beleg für die These, ob die Häufigkeit von Depressionen abnimmt, "je früher die Menschen im Verhältnis zum Sonnenaufgang aufstehen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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