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Kabinett bringt Warnschussarrest auf den Weg

Archivmeldung vom 19.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten beschlossen, durch den besonders das Sanktionsinstrumentarium des Jugendrichters um den sogenannten Warnschussarrest ergänzt werden soll. Die Einführung des Warnschussarrestes sei eine langjährige Forderung der Unionsfraktion im Bundestag, sagte deren rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff (CDU).

"Damit kann straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden unmissverständlich deutlich gemacht werden, welche Konsequenzen eine weitere kriminelle `Karriere` nach sich ziehen kann", so die CDU-Politikerin.

Der Warnschussarrest ermögliche außerdem die Möglichkeit, straffällige Jugendliche auf diese Art schnell aus einer schädlichen Umgebung herauszunehmen und sie durch erzieherische Maßnahmen positiv zu beeinflussen. Der Gesetzesentwurf sieht Voßhoff zufolge außerdem eine Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende wegen Mordes von zehn auf 15 Jahre vor, sofern ihre Schuld besonders schwer wiegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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