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Wenige Kontrollen ärztlicher Sprechstundenzeiten

Archivmeldung vom 15.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überlasteter Arzt (Symbolbild)
Überlasteter Arzt (Symbolbild)

Bild: Henrik G. Vogel / pixelio.de

Die Kassenärztlichen Vereinigungen halten nicht genau nach, ob die 97.673 Allgemein- und Fachärzte mit vollem Kassenarztsitz in Deutschland ihre gesetzlich vorgeschriebenen 20 Sprechstunden pro Woche anbieten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Seit Juli 2015 schreibt das Gesetz vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Sprechzeiten ihrer Ärzte kontrollieren müssen. "Bundesweite Vorgaben", ob der "jeweilige vertragsärztliche Versorgungsauftrag" eingehalten werden, existierten nicht, räumt die Bundesregierung ein. Demnach überprüfen die Kassenärztlichen Vereinigung teilweise die Abrechnungen der Ärzte und ziehen daraus den Rückschluss, ob genug Sprechzeiten angeboten werden. Teilweise kontrollieren sie nur die offiziellen Öffnungszeiten der Praxis. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, warf Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, "rechtsfreie Räume" zu dulden.

"Spahns Ministerium kümmert sich offensichtlich bereits heute nicht darum, ob die Regelung überhaupt eingehalten wird", sagte Klein-Schmeink. Das wecke Zweifel, ob es die Bundesregierung wirklich ernst meine mit dem Ziel, die Wartezeiten gesetzlich Versicherter zu verbessern. Ein Sprechstundenumfang, der nur auf dem Papier stehe, sei zwar gut für das Schaufenster, nütze den Patientinnen und Patienten aber gar nichts. "Spahn muss deswegen dafür sorgen, dass die Regelung endlich umgesetzt wird", sagte Klein-Schmeink.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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