Lehrerverband bemängelt Bundesförderung für Luftfilter an Schulen
Archivmeldung vom 26.06.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Deutsche Lehrerverbandspräsident Hans-Georg Meidinger hat das Förderprogramm des Bundes für Luftfilteranlagen an Schulen scharf kritisiert. "Das gerade von Minister Altmaier stolz präsentierte Förderprogramm der Bundesregierung für stationäre Raumluftfilteranlagen in der eigentlich respektablen Höhe von 500 Millionen Euro ist auf Grund- und Förderschulen beschränkt", sagte er der "Rheinischen Post".
"Damit können über zwei Drittel aller Schulen davon nicht profitieren." Das sei absolut untragbar und eigentlich ein Skandal, kritisierte der Lehrervertreter. Meidinger sprach sich weiterhin für die Beibehaltung von Maskenpflicht und Testungen an Schulen aus. "Das Hauptziel der Politik in Deutschland sollte sein, eine neuerliche Phase des Distanz- und Wechselunterrichts zu vermeiden. Wenn zusätzliche Gesundheitsschutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Maskenpflicht und regelmäßige Testungen dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen, dann sollte man das auch machen", sagte er der Zeitung.
"Keine Masken, keine Testungen, kein Mindestabstand, kaum Fortschritte beim Einbau von Luftfilteranlagen in Unterrichtsräumen - damit werden wir diesem Ziel, mehr Normalität und vollständigen Unterricht im nächsten Schuljahr zu haben, nicht näher kommen", so der DL-Vorsitzende. Bei der Abwägung, ob Masken- und Testpflicht auch im nächsten Schuljahr noch notwendig seien, müsse die Studienlage zur Hospitalisi erungsrate unter Kindern bei der Delta-Variante berücksichtigt werden. "Solange es noch sehr viele ungeimpfte Kinder trotz Impfwillens gibt, ist Vorsorge besser als Nachsorge", sagte Meidinger. Man dürfe nicht so tun, als wäre die Pandemie vorbei. Politiker, die den Eindruck erwecken, man könne jetzt auf fast alle Schutzmaßnahmen verzichten, handelten "in unseren Augen nicht verantwortungsbewusst", sagte er. Dabei räumte Meidinger ein, dass Masken- und Testpflicht eine "Belastung für den Schulbetrieb und auch für jeden Betroffenen" sei. "Es handelt sich dabei aber um eine Güterabwägung zwischen zumutbarer Einschränkung und alternativ drohender Gesundheitsgefährdung."
Quelle: dts Nachrichtenagentur