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Baugewerbe zur Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes: 100-km-Regelung bei ÖPP schließt den Mittelstand aus

Archivmeldung vom 18.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zum Vergleich: Eine Milliarde
Zum Vergleich: Eine Milliarde

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Zur gestrigen Einigung der Regierungsfraktionen zur Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: "Wir begrüßen die wesentlichen Ergebnisse ausdrücklich. Dazu gehört, dass eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von Dritten an der Infrastrukturgesellschaft und möglichen Tochtergesellschaften grundgesetzlich ausgeschlossen wird. Auch die Verhinderung einer funktionalen Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, z. B. durch Teilnetz-ÖPP findet unsere Zustimmung."

Pakleppa weiter: "Unser wesentlicher Kritikpunkt bleibt: Weiterhin sind ÖPP-Projekte mit einer Länge von bis zu 100 km erlaubt. Dieses wir weiter ab, weil derartige Projekte Volumina von einer und mehr Milliarden Euro sich bedeuten würden. Damit wird weiterhin der gesamte deutsche Baumittelstand vom Autobahnbau ausgeschlossen.

Wir schließen uns dem Bundesrechnungshof an und fordern, neben einer Begrenzung auf 100 km eine Einschränkung der Volumina von ÖPP-Projekten auf 500 Mio. Euro und 10 Jahre Laufzeit gefordert hatte."

Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (ots)

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