Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichts hält Merkels Rechtsauffassung zum Asylrecht für "schlicht falsch"
Archivmeldung vom 16.12.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält die Rechtsposition von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum Asylrecht für "schlicht falsch". Der Gesetzgeber könne sehr wohl Grenzen ziehen, sagte Bertrams dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). "Er dürfte es sogar ganz abschaffen, da es nicht der sogenannten Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes unterliegt."
Jedes Grundrecht stehe unter dem Vorbehalt, dass es im Kollisionsfall mit anderen Verfassungsnormen zum Ausgleich gebracht werden müsse. Bertrams erinnerte an den noch heute gültigen römischen Rechtsgrundsatz "Ultra posse nemo obligatur" (niemand kann über seine Leistungsfähigkeit hinaus in die Pflicht genommen werden). "Das gilt auch für die Flüchtlingsfrage und die Aufnahmefähigkeit des Landes." Der Jurist warf der Kanzlerin einerseits eine "abstrakte" Flüchtlingspolitik vor, die sich nicht an der konkreten Situation in den Städten und Gemeinden orientiere. Andererseits kaschiere Merkel mit ihrem Pathos, dass ihre Flüchtlingspolitik unausgereift und nicht zu Ende gedacht sei. Sie habe ihren Satz "wir schaffen das" auf dem Karlsruher CDU-Bundesparteitag in eine Reihe gestellt mit programmatischen Worten Konrad Adenauers und Ludwig Erhards zum Wiederaufbau Deutschlands nach dem Krieg oder mit Helmut Kohls "blühenden Landschaften" im Hinblick auf die Wiedervereinigung und den Aufbau Ost. "Damit hat sie historische Vorbilder bemüht, die mit den aktuellen Problemen nicht vergleichbar sind." Im Hinblick auf syrische Flüchtlinge sehe er mit großer Sorge, dass in ihrem Herkunftsland der Hass auf Israel und die Juden seit Jahrzehnten zur Staatsdoktrin gehöre. "Die Menschen von dort sind gleichsam antisemitisch imprägniert. Ein Schnellwaschgang in Sachen Toleranz wird da leider nicht viel ausrichten können."
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)