Zeitung: Verfassungsrechtliche Zweifel an Schäubles Informationspolitik zu Spanien
Archivmeldung vom 21.07.2012
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Spanien-Abstimmung möglicherweise gegen die ihr vom Bundesverfassungsgericht Informationspflichten gegenüber dem Bundestag verstoßen. Das geht aus einem "Handelsblatt-Online" vorliegenden Brief von Bundestagspräsident Norbert Lammert an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) hervor.
Lammert geht in den Schreiben zwar davon aus, dass für die Bundestagsabstimmung über die Milliarden-Hilfen für spanische Banken die "notwendigen Unterlagen" vorgelegen hätten. Doch hätte Schäuble möglicherweise nicht nur über Verhandlungsergebnisse zu Spanien, sondern auch über die einzelnen Verhandlungsschritte informieren müssen. Eine andere Frage sei jedoch, schreibt Lammert dazu, ob "tatsächlich umfassend und frühestmöglich über die Zwischen- und Teilergebnisse, die in den Verhandlungen mit Spanien erzielt worden sind, unterrichtet worden ist". Konkret geht es um die "Entwürfe" der von Schäubles Ministeriums mitverhandelten Bedingungen für die gewährte Finanzhilfe ("Financial Facility Agreement", kurz FFA).
Lammert nennt die FFA ein "maßgebendes Dokument", weil darin die Rechts- und Kreditbeziehungen zwischen dem Rettungsfonds EFSF und dem Empfängerland Spanien verbindlich geregelt seien. Den Bundestag habe das Papier in der endgültigen Version allerdings erst am Abend des 16. Juli erreicht, die deutsche Übersetzung lag erst am Mittag des 17. Juli vor. Zwei Tage später wurde darüber im Bundestag abgestimmt. Lammert deutet in seinem Brief an, dass dieses Prozedere möglicherweise nicht in Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts steht. Er begründet diese damit, dass die Karlsruher Richter in ihrem Urteil vom 19. Juni "keinen Zweifel an den umfassenden Informations- und Unterrichtungspflichten" der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag gelassen hätten. Dies betreffe auch, wie er schreibt, "Verhandlungsgegenstände und Zwischenergebnisse im Rahmen der Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro".
Um die Zweifel auszuschließen, verlangt er eine Prüfung. "Deshalb halte ich es für angebracht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der entstandenen konkreten Frage, ob die Unterrichtung der Bundesregierung im Vorfeld der beabsichtigten Beschlussfassung (über das Spanien-Paket am 19.7.) tatsächlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen hat, ( ) einer gemeinsamen Prüfung zu unterziehen ( )". Die Ergebnisse könnten dann in die für Herbst beabsichtigte Änderung des sogenannten "Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union" einfließen.
Ausgelöst hatte die Lammert-Initiative der FDP-Abgeordneten Frank Schäffler. Dieser hatte sich an den Bundestagspräsidenten mit dem Hinweis gewandt, dass die Bundesregierung den Bundestag offenbar über brisante Details der Nothilfen für spanische Banken nicht informiert habe. "Uns werden Informationen vorenthalten, um die Zustimmung des Bundestags zur Spanienhilfe nicht zu gefährden. Bei einer sauberen Unterrichtung wäre der Bundestag genauso informiert wie die Bundesregierung und es gäbe keine Informationsasymmetrien", hatte Schäffler in einem Brief an Lammert geschrieben. Lammert solle daher die Bundesregierung auffordern, "der unzulänglichen Unterrichtung des Bundestags abzuhelfen und den Bundestag nunmehr sorgfältig, insbesondere im Hinblick auf die direkte Bankenrekapitalisierung, zu informieren".
Quelle: dts Nachrichtenagentur