Neue Gesetze 2009: Was die Bürger im neuen Jahr erwartet
Archivmeldung vom 04.12.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Oliver RandakDas alte Jahr geht zu Ende und der Blick richtet sich auf 2009: Was kommt auf die Bürger zu? Welche neuen Gesetze stehen an und welche Auswirkungen haben sie?
Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, liefert einen Überblickt der zu erwartenden rechtlichen Neuerungen 2009, angefangen bei der Erhöhung des Kindergeldes über die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bis hin zum neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
Erhöhung des Wohngeldes
„Erstmals nach vielen Jahren wird wieder das Wohngeld erhöht - und das
gleich kräftig“, kündigt die D.A.S. Expertin an. Zuletzt wurde das
Wohngeld 2001 angepasst.
Seitdem mussten von den Haushalten Mietsteigerungen von rund zehn Prozent und Heizungskostensteigerungen von fast 50 Prozent verkraftet werden. Ab 2009 werden einkommensschwache Haushalte in Deutschland nunmehr rund 60 Prozent mehr Wohngeld erhalten.
Die staatlichen Zuschüsse zum Wohnen werden von durchschnittlich 90 auf 142 Euro monatlich steigen. „Diese Verbesserung betrifft rund 800.000 Haushalte“, so die D.A.S. Juristin. Zudem werden ab 2009 Bezieher von Wohngeld erstmals auch für die Heizkosten einen pauschalen Zuschuss erhalten.
Dieser ist abhängig von der Anzahl der im wohngeldberechtigten Haushalt lebenden Personen. Monatlich beträgt er für den Einpersonenhaushalt 24 Euro, bei zwei Personen 31 Euro, bei drei Personen 37 Euro, bei vier Personen 43 Euro und bei fünf Personen 49 Euro.
Für weitere Haushaltsmitglieder erhöht sich der Zuschuss um jeweils sechs Euro.
Erstmals werden auch Heizkosten bei der Wohngeldgewährung eingerechnet. Bei der zu berücksichtigenden Miete sollen 50 Cent pro Quadratmeter an Heizkosten miteinbezogen werden.
Erhöhung des Kindergeldes
Ab Januar 2009 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind um
zehn Euro und ab dem dritten Kind um 16 Euro im Monat erhöht.
„Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern ab Januar 2009 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 179 Euro“, konkretisiert die D.A.S. Rechtsexpertin die neue Erhöhung.
Erhöhung des Kinderfreibetrages
„Arbeitnehmer mit Kindern profitieren 2009 noch von einer weiteren
Änderung“, kündigt Anne Kronzucker von der D.A.S. an: Der
Kinderfreibetrag von derzeit 5.808 Euro erhöht sich im kommenden Jahr
auf 6.000 Euro für jedes Kind.
Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage
„Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr
gewährt“, fasst die D.A.S. Expertin zusammen. Die Absenkung der
Altersgrenze für Kinder vom 27. auf das 25. Lebensjahr, wie sie
vorgesehen war, wird nicht umgesetzt.
Anhebung des Höchstbetrages für Handwerkerrechnungen
Bei einer Modernisierung oder Renovierung können Privatpersonen seit
2006 bis zu 20 Prozent und maximal 3.000 Euro vom Arbeitslohn aus einer
Handwerkerrechnung, höchstens aber 600 Euro Steuer mindernd von der
Steuerschuld abziehen.
„So sind beispielsweise Tätigkeiten begünstigt, die von Mietern und Wohnungseigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben werden“, erläutert die Rechtsexpertin der D.A.S. „Darunter fallen zum Beispiel Reparaturarbeiten sowie das Streichen und Tapezieren von Wänden.“
Ab 2009 soll dieser Höchstbetrag von 600 Euro für die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen auf 1.200 Euro erhöht werden.
Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung
„Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird von derzeit 3,3 Prozent
auf 3,0 Prozent gesenkt“, kündigt die D.A.S. Juristin an. Zusätzlich
verringert sich der Beitragssatz vorübergehend vom 1. Januar 2009 bis
zum 30. Juni 2010 durch Rechtsverordnung auf 2,8 Prozent.
Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages
Doch „wie gewonnen, so zerronnen“, kommentiert Anne Kronzucker von der
D.A.S: Denn im Gegenzug wird der Krankenversicherungsbeitrag auf
einheitlich 15,5 Prozent, die Versicherungspflichtgrenze auf 48.600
Euro (statt bislang 48.150 Euro) festgesetzt. Dies bedeutet für den
Bürger einen höheren Beitrag.
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Vom kommenden Jahr an müssen Sparer auf die meisten Kapitalerträge
erstmals eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich
Solidaritätszuschlag zahlen.
Gegebenenfalls fällt auch noch Kirchensteuer an. „Die neue Steuer betrifft alle Kapitalerträge, die als Zinsen, Dividenden und Kursgewinne anfallen“, fasst die D.A.S. Expertin zusammen. Von der Neuregelung profitieren vor allem Steuerzahler mit einem hohen Steuersatz.Erbshcaftssteuer,
Nachdem die Abgeltungsteuer bereits direkt von den Banken abgezogen wird, müssen bei der jährlichen Steuererklärung keine Angaben mehr zu den Kapitalerträgen gemacht werden.
Absetzbarkeit des Schulgeldes nur bis Höchstbetrag
Wie bisher soll das Schulgeld zu 30 Prozent als Sonderausgabe abgesetzt
werden können, allerdings wird im neuen Jahr ein Höchstbetrag von 3.000
Euro eingeführt.
„Voraussetzung für die Absetzbarkeit des Schulgeldes wird sein, dass die Schule zu einem allgemein bildenden Schul- oder Jahrgangsabschluss führen muss, der von einem Kultusministerium oder der Kultusministerkonferenz anerkannt wird“, erläutert die Rechtsexpertin der D.A.S.
Pflicht zur Versteuerung von Einkünften aus Tagespflegertätigkeit
Ab Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen unabhängig von der
Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich)
der Einnahmen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern.
„Allerdings muss nur der Gewinn versteuert werden, der ermittelt wird, indem die Betriebsausgaben entweder über eine Pauschale oder über eine Einzelauflistung von den Einnahmen abgezogen werden“, fügt Anne Kronzucker von der D.A.S. hinzu.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
2009 wird es ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geben. „Die
meisten von uns werden davon jedoch nicht betroffen sein“, kommentiert
die Juristin der D.A.S.
In der Umsetzung einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts werden ab dem neuen Jahr ausnahmslos alle Vermögenswerte mit ihrem wirklichen Wert, das heißt mit ihrem Verkehrswert, bewertet werden.
Damit gehört die bisherige ungerechte Bevorzugung einzelner Vermögensarten, insbesondere von Grundstücken, der Vergangenheit an. Die Kernfamilie (Ehe- beziehungsweise Lebenspartner sowie Kinder) wird im Erbfall gegenüber den bisherigen Regelungen jedoch stark begünstigt.
Gleichzeitig werden höchste Vermögen und Vermögensübertragungen außerhalb des engen familiären Umfeldes höher besteuert.
Den Schwerpunkt der erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigung der Kernfamilie bildet die Regelung, wonach Witwen, Witwer und Kinder des Erblassers keine Erbschaftsteuer auf ein vererbtes Haus oder eine Wohnung zahlen müssen, solange sie diese mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen.
„Das heißt, dass es in diesen zehn Jahren weder zu einer Vermietung, zu einer Verpachtung, einem Verkauf oder zu einer Nutzung des ererbten Wohneigentums als Zweitwohnsitz kommen darf“, erläutert Anne Kronzucker von der D.A.S.
Für Kinder gilt für die Steuerfreiheit zusätzlich die Auflage, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf.
Daneben können Ehegatten für ererbtes sonstiges Vermögen einen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der privaten Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze soll im nächsten Jahr bei 44.100 Euro
(derzeit 43.200 Euro) jährlich beziehungsweise 3.675 (bislang 3.600)
Euro im Monat liegen.