Kindergeld - Die neuen Eckdaten
Archivmeldung vom 08.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDer Bundestag hat gestern Neuregelungen in Puncto “Kindergeld” beschlossen
- Kindergeld: Ab Januar steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhöht es sich von 154 auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind von 179 auf 195 Euro.
- Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt ebenfalls ab Januar von derzeit 3.648 auf 3.864 Euro im Jahr. Die auf Kinder bezogenen Freibeträge - also Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung - klettern damit auf insgesamt 6.024 Euro.
- Für Schulkinder aus Haushalten, die Hartz-IV oder Sozialhilfe bekommen, gibt es eine neue Leistung. Bis zur 10. Klasse gibt es einmal jährlich 100 Euro pro Kind, mit denen Stifte, Hefte und anderer Schulbedarf gekauft werden sollen. Auf eine Verlängerung bis zum Abitur konnten sich Union und SPD am Mittwoch nicht einigen.
- Die steuerlichen Regelungen zu Beschäftigungsverhältnissen im Haushalt und haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich der Pflege werden zusammengefasst: Bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro können einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen abgesetzt werden, höchstens also 4.000 Euro pro Jahr. Damit wird die Steuerermäßigung vereinfacht und ihre Entlastungswirkung erhöht.