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Von der Leyen legt gesetzliche Regulierung der Zeitarbeit auf Eis

Archivmeldung vom 18.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ursula Gertrud von der Leyen Bild: Laurence Chaperon / wikipedia.org
Ursula Gertrud von der Leyen Bild: Laurence Chaperon / wikipedia.org

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will nach den jüngsten Tarifabschlüssen in der Zeitarbeitsbranche bis auf Weiteres kein Gesetz zur Gleichstellung von Zeitarbeiter und Stammbeschäftigten auf den Weg bringen. Tarifliche Lösungen hätten aus ihrer Sicht "Vorfahrt" vor einer gesetzlichen Regelung, sagte von der Leyen dem "Handelsblatt".

Ebenso erteilte sie Forderungen nach einer gesetzlichen Höchstverleihdauer für Zeitarbeiter eine Absage. Sie habe "großen Respekt davor, was die Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche gerade für die Branchen Stahl, Metall/Elektro und Chemie vereinbart haben: Ansteigende Branchenzuschläge für Zeitarbeiter, die ganz dicht an gleiche Löhne für Zeit und Stammkräfte heranreichen", sagte die Ministerin. "Und ebenso begrüße ich, dass ähnliches jetzt in anderen Branchen wie Gesundheit, Druck, Logistik und Verkehr vorbereitet wird."

Am Montagabend hatte von der Leyen in einen Spitzengespräch mit Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und dem Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, die Entwicklungen in der Zeitarbeit bewertet. Verabredet sei nun, "dass es ein Monitoring dieser tarifpolitischen Entwicklungen geben soll". Bei einem zweiten Spitzengespräch im November werde sie dann mit Hundt und Sommer prüfen, "ob die Entwicklung weiter in die richtige Richtung läuft", kündigte die Ministerin an. Entscheidend sei, ob "auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber in ausreichendem Maße mitziehen, damit die Dinge in Ordnung kommen". Daher gebe es "im Hintergrund" immer noch "die Option eines gesetzlichen Eingreifens, falls der Prozess zum Erliegen kommt".

Gewerkschaftsforderungen nach zusätzlichen Beschränkungen der Zeitarbeit, beispielsweise in Form einer gesetzlichen Höchstverleihdauer, lehnte von der Leyen ab. "Ich bin da zurückhaltend", sagte sie. Die Bundesregierung habe bereits eine "Drehtürklausel" und einen Mindestlohn für Zeitarbeiter durchgesetzt, um Fehlentwicklungen in der Branche zu korrigieren. "Aber es gilt auch: Wir dürfen die Zeitarbeit nicht überregulieren", warnte die Ministerin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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