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Gysi setzt sich gegen "Bild" und Kubicki durch

Archivmeldung vom 07.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gregor Gysi Bild: Gregor Gysi
Gregor Gysi Bild: Gregor Gysi

Das Hamburger Landgericht auf Antrag des Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, einstweilige Verfügungen gegen die "Bild"-Zeitung und gegen den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki erlassen. Das meldet die Tageszeitung "neues deutschland" (Samstagausgabe).

Die "Bild"-Zeitung hatte im Mai über einen Mandanten des Rechtsanwalts Gysi berichtet, der einen Rechtsstreit mit einer Schweizer Bank um einen dort deponierten so genannten Goldschatz im Wert von über 40 Millionen Euro führt. Die "Bild"-Zeitung und Kubicki hatten dieses Vermögen mit SED-Geldern in Verbindung gebracht. Wie die Linksfraktion jetzt mitteilte, dürfen "Bild" und Kubicki laut dem Hamburger Landgericht "nicht einmal den Verdacht erwecken", dass es sich bei dem Vermögen von Gysis Mandanten um verschwundenes SED-Vermögen handele. Der Mandant hatte in den 50er Jahren die DDR verlassen und war danach in der Bundesrepublik als Unternehmer tätig.

Quelle: neues deutschland (ots)

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