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Dachdecker-Verband fordert mehr Bürokratie-Abbau

Archivmeldung vom 30.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat gerade einen Gesetzesentwurf für ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beschlossen. Die vorgesehenen Maßnahmen würden kaum Entlastung für Handwerksbetriebe mit sich bringen und blieben deutlich hinter den Forderungen des Handwerks zurück, meint der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).

ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: "Konsequenter Bürokratie-Abbau sieht anders aus. Statt die angekündigten Maßnahmen umzusetzen, ist es bei einem Verharren im Kleinteiligen geblieben. Es werden richtige Ansätze verfolgt, aber absehbar gibt es keine spürbaren Entlastungen für Handwerksbetriebe. Positiv ist die Erleichterung bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen: Hier wurde eine Forderung des Handwerks umgesetzt. Einen deutlichen Minuspunkt gibt es allerdings für die vorgesehene Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Vorjahresumsatz. Durch die dauerhafte Steuerbefreiung erlangen Soloselbstständige einen unangemessenen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Kleinbetrieben im Handwerk, die Arbeitsplätze schaffen", erklärt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx.

Ein besonders dringender Wunsch des Handwerks bleibe erneut unberücksichtigt: Die Vorfälligkeitszahlung bei den Sozialversicherungsbeiträgen, moniert Marx. Zum Hintergrund: Der Sozialversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer mit variablen Lohnbestandteilen wird zunächst als Beitragsschätzung in Höhe der Vormonatswerte übernommen. Diese geschätzten Werte werden durch die tatsächliche Meldung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die erst im Folgemonat erstellt werden kann, berichtigt und die Differenzen ausgeglichen. Diese Vorgehensweise führt zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Arbeitgeber und der Lohnbuchhaltung. "Hier könnte man effektiv für spürbare Entlastung sorgen", so Marx.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH (ots)

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