AfD begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichts
Archivmeldung vom 13.08.2018
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundessozialgericht (Az. B 14 AS 1/18 R, welche das Urteil des SG Neubrandenburg, Az. S 11 AS 658/17 bestätigt) entschied zugunsten eines Hartz IV Empfängers, der durch das Jobcenter frühzeitig in den Ruhestand geschickt werden sollte. Im Dezember 2017 hätte der Mann aus Neubrandenburg abschlagsfrei in Rente gehen können. Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord wollte den Mann bereits im August 2017 in Rente schicken.
Die Bundestagabgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing bemängelt die Praktik des Jobcenters: „Bekanntermaßen schicken die Jobcenter ältere Hartz IV Bezieher vorzeitig in Rente, um der Vorrangigkeitsklausel gerecht zu werden. In den meisten Fällen wird dies auch gebilligt, wenn die Betroffenen eine geringe Rente erwarten und im Endeffekt in die Grundsicherung rutschen. Im Falle des Neubrandenburgers hat der frühzeitige Eintritt ins Rentenalter eine negative Auswirkung auf die zukünftige Altersrente. Es ist respektlos, dass das Jobcenter Menschen zu deren Nachteil frühzeitig in Rente schickt, obwohl diese zeitnah auch eine abschlagsfreie Rente beziehen könnten.
Menschen, die rund 49 Jahre in die Sozialkassen eingezahlt haben, muss auch eine abschlagsfreie Rente ermöglicht werden! Auch wenn sie in den letzten Jahren vor Renteneintritt keine Arbeit finden konnten und auf das Jobcenter angewiesen waren. In diesem Bereich muss die Unbilligkeitsklausel konkretisiert werden, damit unnötige Klagen vermieden werden können. Am besten wäre es, wenn ‚Zwangsverrentungen‘ komplett wegfallen würden. Die Abschläge wirken sich nämlich auf die gesamte Zeit des Rentenempfangs aus und können wie im Falle des Neubrandenburgers eine Summe von rund 24.000 Euro erreichen, die dem Rentner bei einem frühzeitigem Eintritt in die Altersrente entgehen würden.“
Quelle: AfD Deutschland